Amtsgericht
Das Amtsgericht ist ein Organ der Rechtspflege und u.a. für zivile Rechtsstreitigkeiten zuständig, wobei der Streitwert den Betrag von 5.000,00 EUR nicht übersteigen darf. In Mietsachen ist das Amtsgericht auch dann zuständig, wenn der Streitwert den Betrag von 5.000,00 EUR übersteigt.
Neben den Prozessverfahren ist das Amtsgericht auch für Strafverfahren, Bußgeldverfahren, Hinterlegungen, Familiensachen (Scheidungsverfahren usw.), Vormundschaftssachen, Zwangsversteigerungen (Grundstücke, Häuser, Eigentumswohnungen), Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zuständig.