Gerichtliches Inkasso
Das gerichtliche Mahnverfahren setzt den Antrag eines Mahnbescheids voraus. Dies erfolgt bei uns komplett elektronisch. Wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlegt, haben wir innerhalb von ca. 4 Wochen ein gerichtliches Urteil, das nicht nur 30 Jahre Bestand hat, sondern auch durch einen Gerichtsvollzieher im Zwangsvollstreckungsverfahren vollstreckbar ist.
Sollte der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, werden unsere exzellenten Rechtsanwälte Ihre Klage wasserdicht begründen. Wobei es Ihnen natürlich frei steht sich einen eigenen Anwalt auszusuchen.
Wenn Ihre Forderung begründet ist, steht am Ende in jedem Fall ein Gerichtsurteil/Titel mit dem wir die Zwangsvollstreckung einleiten können.