Vorgerichtliches Inkasso
Im vorgerichtlichen Verfahren weisen wir die Schuldner schriftlich und telefonisch auf die gerichtlichen Folgen und somit Mehrkosten eines gerichtlichen Verfahrens hin und versuchen den Schuldner von einer Zahlung seiner Verbindlichkeiten zu überzeugen. Dies kann entweder in Form von Ratenzahlungen geschehen oder im besten Fall in Form einer einmaligen Sofortzahlung des Schuldners.
Sollte der Schuldner absolut zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig sein, sichern wir Ihre Forderung mit einem gerichtlichen Titel für die nächsten 30 Jahre.
So vermeiden Sie, dass Sie „gutes Geld dem schlechten hinterher werfen“: Ohne eine vorherige Prüfung des Schuldners durch anerkannte Auskunfteien, wie z.B. die Schufa oder Arvato Infoscore führen wir kein gerichtliches Mahnverfahren durch. Erst wenn wir über die Bontät des Schuldners im bilde sind und Situation mit dem Gläubiger besprochen haben, ergreifen wir - mit Bevollmächtigung des Gläubigers - über unsere Partner Anwaltskanzlei gerichtliche Schritte. Diese Kosten werden dem selbstredend dem Schuldner in Rechnung gestellt!