Vorgerichtliches Inkasso

Im vor­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren wei­sen wir die Schuld­ner schrift­lich und tele­fo­nisch auf die gericht­li­chen Fol­gen und somit Mehr­kos­ten eines gericht­li­chen Ver­fah­rens hin und ver­su­chen den Schuld­ner von einer Zah­lung sei­ner Ver­bind­lich­kei­ten zu über­zeu­gen. Dies kann ent­we­der in Form von Raten­zah­lun­gen gesche­hen oder im bes­ten Fall in Form einer ein­ma­li­gen Sofort­zah­lung des Schuldners.

Soll­te der Schuld­ner abso­lut zah­lungs­un­wil­lig oder zah­lungs­un­fä­hig sein, sichern wir Ihre For­de­rung mit einem gericht­li­chen Titel für die nächs­ten 30 Jahre.

So ver­mei­den Sie, dass Sie „gutes Geld dem schlech­ten hin­ter­her wer­fen“: Ohne eine vor­he­ri­ge Prü­fung des Schuld­ners durch aner­kann­te Aus­kunftei­en, wie z.B. die Schufa oder Arva­to Info­score füh­ren wir kein gericht­li­ches Mahn­ver­fah­ren durch. Erst wenn wir über die Bon­tät des Schuld­ners im bil­de sind und Situa­ti­on mit dem Gläu­bi­ger bespro­chen haben, ergrei­fen wir - mit Bevoll­mäch­ti­gung des Gläu­bi­gers - über unse­re Part­ner Anwalts­kanz­lei gericht­li­che Schrit­te. Die­se Kos­ten wer­den dem selbst­re­dend dem Schuld­ner in Rech­nung gestellt!

Hier Auf­trags­vor­druck downloaden.


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