Zwangsvollstreckung
In der Zwangsvollstreckung setzen wir auf die bewährten Instrumente:
- Abnahme der Vermögensauskunft (früher Offenbarungseid oder eidesstattliche Versicherung genannt).
Aus dieser ergibt über welche Art von Vermögen der Schuldner verfügt und wir entscheiden dann welches Instrument als nächstes sinnvoll zum Einsatz kommt:
- Kontopfändung
- Gehalts- oder Lohnpfändung
- Erstellen von Sicherungshypotheken
- Taschenpfändung
- KFZ-Pfändung
Langzeitüberwachung
Sollte bei einem Schuldner zum Zeitpunkt der Abgabe der Vermögensauskunft kein Vermögen vorliegen oder kein pfändbares Einkommen vorliegen, nehmen wir den Schuldner in eine Langzeitüberwachung.
Der erkämpfte Titel hat schließlich 30 Jahre Bestand. In dieser Zeit laufen natürlich Ihre Zinsen weiter, so dass sie keine Verlust erleiden, wenn z.B. der Schuldner 3 Jahre später wieder liquide ist.