Wird eine Forderung aus Lieferungen, Leistungen, Darlehen u.a. nicht bezahlt, dann hat der Gläubiger die Möglichkeit seinen Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Erst die gerichtliche Feststellung seines Anspruchs versetzt den Gläubiger in die Lage gegen seinen Schuldner Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieher beauftragen, Abnahme der Vermögensauskunft, Lohnpfändung durchführen usw.) zu ergreifen.
Die am häufigst genutzte Art der gerichtlichen Durchsetzung eines Anspruchs ist der Mahn- und Vollstreckungsbescheid im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Zuständig für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist das Zentrale Mahngericht des Bundeslandes in dem der Gläubiger seinen Wohnsitz hat.