Schneller schuldenfrei?
Das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
Der Bundestag hat am 12.5.2013, um 23:21 Uhr Änderungen der Insolvenzordnung beschlossen. Ziel ist, das deutsche Restschuldbefreiungsverfahren, welches im europäischen Vergleich relativ lange dauert, unter bestimmten Umständen zu verkürzen. Grundgedanke ist, dass Schuldner schneller die Restschuldbefreiung erlangen können, wenn sie während der so genannten Wohlverhaltensphase bestimmte Mindestleistungen erbringen.
Wie sehen die Neuregelungen aus? Lesen Sie den gesamten Eintrag »