Vermögensauskunft
Mit einem Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid, Urteil usw.) kann der Gläubiger den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) vorladen lassen. Der Schuldner hat gegenüber dem Gerichtsvollzieher seine gesamten Vermögensverhältnisse offenzulegen und die gemachten Angaben an Eides statt zu versichern. Die Niederschrift der Vermögensauskunft bezeichnet man als das Vermögensverzeichnis.