Um die Amtsgerichte zu entlasten, hat der Gesetzgeber Zentrale Mahngerichte für die Einreichung von Mahnbescheiden in den Bundesländern eingerichtet. Allerdings hat nicht jedes Bundesland ein eigenes Mahngericht.
So ist z.B. das Amtsgericht Stuttgart zuständig für alle Mahnverfahren (Mahnbescheide), bei denen der Antragsteller seinen Sitz/Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.
Welches zentrale Mahngericht für Sie zuständig ist, können Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder unter www.justiz.de/OrtsGerichtsverzeichnis/ erfahren.